Computerspiele, Lernprogramme allgemeiner Art, Joysticks, Lenkräder oder Videokabel auf der Rechnung beim Kauf Ihres PC sind für jeden Finanzbeamten eine gute Vorlage, die berufliche Verwendung in Zweifel zu ziehen.
Ohne Drucker macht ein Computer für das Finanzamt meistens keinen Sinn. Die berufliche Verwendung - der entscheidende Punkt für eine steuerliche Geltendmachung - ist damit nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht gegeben. Der Verdacht, dass Sie Ihren Computer nur für Spiele nutzen, wächst.
Berufsspezifische Software ist für viele Finanzbeamten ein wichtiger Hinweis auf die berufliche Nutzung des Computers. Tipp: Mit dem richtigen Programm auf dem Computer stellen sich viele Fragen erst gar nicht. Die Nutzung beispielsweise von Finanzbuchführungsprogrammen oder professioneller Grafiksoftware wirkt darum oft Wunder. Natürlich müssen diese Programme einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben.
Online-Dienste und ein Internetzugang lösen bei Ihrem Finanzbeamten mit Sicherheit jede Menge Fragen aus. Achten Sie darauf, dass Sie die berufliche Veranlassung hieb- und stichfest begründen können, damit die Steuerbehörde keinen Verdacht schöpft. Schwer dürfte das nicht sein, denn es gibt heute kaum eine Branche ohne Bezug zum Internet.