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Steuersparmodelle für Spitzenverdiener

Anlageberater werben vor allem mit Verlustzuweisungen, die das zu versteuernde Einkommen stark drücken. Doch diese Verrechnungsmöglichkeit fällt für die meisten Projekte künftig weg.

Schiffsbeteiligung
Die Anleger kaufen gemeinsam ein Containerschiff. Der Gewinn hängt davon ab, ob das Schiff gut verchartert werden kann. Sonderabschreibungen führten bisher zu hohen Verlustzuweisungen, die die Steuerlast der Anleger drücken. Das ist seit 1999 stark eingeschränkt.

Flugzeug-Leasingfonds
Die Fondsgesellschaft kauft mit dem Geld der Anleger ein Flugzeug, das sie vermietet. Die Anleger profitieren von den Mieteinnahmen, hohen Abschreibungen und dem Verkaufserlös. Die Abschreibungen fallen jedoch künftig geringer aus. Die Mieteinnahmen stehen meist in den ersten Jahren fest.

Windparkbeteiligung
Um viel Geld in Windkraftanlagen zu lenken, wurden diese Beteiligungen steuerlich gefördert: Verlustzuweisungen von über 100 Prozent waren möglich. Ohne Verrechnungsmöglichkeit verlieren sie als Steuersparmodell an Attraktivität. Zudem sind die Einnahmen wegen des Stromwettbewerbs auf lange Sicht kaum kalkulierbar.

Geschlossene Immobilienfonds
Die Anleger beteiligen sich an einer Gesellschaft, die zum Beispiel ein Einkaufszentrum finanziert. Wegen der Gesetzesänderungen lohnen sie jedoch nur noch, wenn die Immobilie tatsächlich rentabel ist.

Filmfonds
Mit dem Geld der Anleger wird ein Film finanziert. Hohe Abschreibungen drückten bisher die Steuerlast der Anleger. Ohne Verrechnung mit dem übrigen Einkommen werden Filmfonds künftig jedoch unattraktiv. Denn ob der Film Gewinne erwirtschaftet oder floppt, lässt sich schwer vorhersagen.

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