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Steuern sparen mit Haushaltshilfe

Wer in seinem Haushalt eine Hilfe beschäftigt, kann Steuern sparen. Einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 3 EStG gibt es ab 2009 nicht mehr. Als Ausgleich dafür stockt der Gesetzgeber aber die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen nach § 35a EStG kräftig auf. Folgende Steuerabzugsbeträge gibt es ab 2009:

  • 20% der Aufwendungen für die Leistung eines Handwerkers, max. 1.200 €

  • 20% der Aufwendungen für eine 400-Euro-Kraft, max. 510 €

  • 20% der Aufwendungen für sonstige haushaltsnahe Hilfen, die keine Handwerkerleistungen sind, max. 4.000 €. Dabei werden die Kosten für sozialversicherungspflichtige Angestellte zusammengefasst mit den Kosten für Dienstleistungsunternehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!