WebSite – WebShop – Hosting
- Webseiten & Programmierung
- Aufbau von Onlineshops
- Professionelles Webhosting

Wer in seinem Haushalt eine Hilfe beschäftigt, kann Steuern sparen. Einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 3 EStG gibt es ab 2009 nicht mehr. Als Ausgleich dafür stockt der Gesetzgeber aber die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen nach § 35a EStG kräftig auf. Folgende Steuerabzugsbeträge gibt es ab 2009: