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Die Betriebsaufspaltung ist vor allem bei mittelständischen Unternehmen weit verbreitet. In diesem Fall gehört das Anlagevermögen, also die Grundstücke, die Maschinen und der Firmenwert, nicht der Betriebs-GmbH, sondern ist an diese von den Gesellschaftern beziehungsweise von der Besitzgesellschaft nur verpachtet. Diese Gestaltung hat haftungsrechtliche und steuerliche Vorteile für die Gesellschafter und Geschäftsführer der Betriebs-GmbH. Hinzu kommen Möglichkeiten an steuersparenden Gestaltungen, so etwa durch die Beteiligung von Familienangehörigen - vor allem Kinder - an der Betriebs-GmbH. Auf diese Weise können Einkünfte auf die Angehörigen verlagert werden.