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Für Aktien und andere Wertpapiere wurde die Spekulationsfrist mit dem Steuerentlastungsgesetz zum 01.01.1999 auf zwölf Monate verlängert. Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist nun 10 Jahre. Wer seine eigenen vier Wände verkauft, in denen er die letzten beiden Jahre gewohnt hat, ist davon jedoch nicht betroffen.