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Schach dem Fiskus: Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen

Steuerbescheide geben immer wieder Grund zu Klagen. Mal weigern sich die Beamten, etwas anzuerkennen, mal vergessen die Steuerzahler, alle steuermindernden Ausgaben anzugeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, sollten Sie ihn sofort prüfen. Sie haben maximal 4 Wochen Zeit, um einen Einspruch schriftlich geltend zu machen. Nennen Sie den Grund für Ihren Einspruch und belegen Sie Ihre Aussagen mit Quittungen und anderen Schriftstücken.

So formulieren Sie den Einspruch: Ich erhebe Einspruch gegen den Steuerbescheid vom...
Dann folgt der Grund:

  • Wenn Sie Aufwendungen vergessen haben: Ich habe nachträglich festgestellt, dass ich folgende Aufwendungen steuermindernd geltend machen kann (etwa Fahrtkosten). Ich bitte Sie, diese Aufwendungen in voller Höhe anzuerkennen.
  • Wenn Sie Steuervergünstigungen übersehen haben: ..., dass mir folgende Steuervergünstigung zusteht (etwa Ausbildungsfreibetrag). Ich bitte um Berücksichtigung.
  • Wenn Sie ein Urteil oder einen Steuererlass entdeckt haben: Ich habe nachträglich Kenntnis vom Urteil des xy-Gerichts bzw. vom Schreiben der (Oberfinanzdirektion oder einer ähnlichen Behörde) erhalten. Danach kann ich folgende Aufwendungen steuermindernd geltend machen oder stehen mir noch folgende Steuervergünstigungen zu.
  • Wenn Sie eine Nachzahlung leisten sollen, aber Einspruch erheben, schreiben Sie zusätzlich zum Einspruchstext: Ich bitte, die Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch auszusetzen.
  • Wichtig: Sollte es aufgrund des Einspruchs zu einer höheren Nachzahlung kommen (Verböserung), so muss das Finanzamt Ihnen das vorab mitteilen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!