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Als Unternehmer können Sie für alle betrieblichen Fahrten Ihre tatsächlichen PKW Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Zu diesem Zweck erfassen Sie alle Kosten, die mit Ihrem PKW in Zusammenhang stehen. Um die Abschreibung Ihres PKW richtig zu berechnen, schreiben Sie die Anschaffungskosten Ihres Wagens über einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Nachdem Sie Ihre gesamten PKW-Kosten ermittelt haben, teilen Sie diese Kosten durch die Gesamtfahrleistung Ihres PKW. Den so ermittelten Kilometerbetrag multiplizieren Sie mit den betrieblich gefahrenen Kilometern. betragen Ihre tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer weniger als 0,30 €, setzen Sie diesen Betrag an, da es sich hierbei um den gesetzlichen Pauschalbetrag handelt.