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Die Zeitung von der Steuer absetzen

Viel Erfolg mit Aktien hatte ein pensionierter Beamter. Seine Anlagestrategien entwickelte er, indem er Fachblätter studierte und auswertete, darunter die in Düsseldorf erscheinende Wirtschaftszeitung Handelsblatt. Als der Pensionär in seiner Steuererklärung Wertpapiereinnahmen (u.a. Dividenden) in Höhe von 18.000 DM angab, wollte er den Abo-Preis des Handelsblattes (rund 300 DM) steuermindernd berücksichtigt haben. Das zuständige Finanzamt lehnte jedoch ab. Doch das Finanzgericht Niedersachsen gab dem Steuerzahler recht. Normale Tageszeitungen enthielten verschiedene Informationen und dienten der allgemeinen Lebenshaltung, Das Handelsblatt dagegen befasse sich ausschließlich mit Börsen- und Wirtschaftsfragen. Wenn ein Steuerpflichtiger eine Zeitung zur Erzielung von Einkünften nutze, könne er deren Kosten auch als Werbungskosten geltend machen.

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