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Dem Fiskus Kontra geben

Rück- oder Nachzahlung? Auch in diesem Jahr werden wieder viele eine unliebsame Überraschung beim Öffnen ihres Steuerbescheids erleben. Der Grund: fehlerhafte Bescheide, und das gleich zuhauf. Rund 400 Millionen Euro jährlich kassieren deutsche Finanzämter wegen unkorrekter Berechnungen zuviel ein. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. schätzt, daß etwa jeder fünfte Bescheid der Finanzämter solch gravierende Mängel hat, daß sich ein Widerspruch lohnt. Und so geben Sie dem Fiskus Kontra:

1. Angaben kontrollieren

Allein, wenn Name oder Anschrift falsch sind, ist ein Einspruch berechtigt. Auch ist er begründet, wenn beispielsweise die Anzahl der Kinder oder die Höhe der gezahlten Lohn- und Kirchensteuer nicht korrekt ist. Weitere häufige Fehlerquellen: Zinsberechnungen, Anerkennung von Freibeträgen und vollständige Berücksichtigung der Werbungskosten.

2. Einspruch einlegen

Den Widerspruch schriftlich binnen eines Monats einlegen. Die Uhr beginnt drei Tagen nach Datum des Poststempels zu ticken. Wenn die Zeit drängt, können Sie ein Fax schicken. Das Original sollte dennoch per Post hinterher. Wichtig: korrekter Absender und Adressat. Aus dem Schreiben selbst muß deutlich hervorgehen, daß und gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen. Nicht erforderlich ist eine Begründung. Fallen Ihnen erst im nachhinein wichtige Angaben ein, die Sie in Ihrer Steuererklärung vergessen haben, können Sie die entsprechenden Belege binnen zwölf Monaten nachreichen.

3. Gerichte anrufen

Zwar haben 70 Prozent aller Einsprüche Erfolg. Sollte Ihr Anliegen jedoch bei den Finanzbeamten auf taube Ohren stoßen, hilft nur noch der Gang vor den Kadi. Zuständig sind die Finanzgerichte. Sofern das Urteil eine Revision zu läßt, steht danach der Weg zum Bundesfinanzhof offen.

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