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ArbeitszimmerDie Einschränkungen für den Abzug von Werbungskosten gelten nur für das häusliche Arbeitszimmer. Miet- und Stromaufwendungen für angemietete Räume (z.B. Keller oder Dach) dürfen deshalb in voller Höhe steuermindern berücksichtigt werden. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit! zurück – weiter