Arbeitsecke absetzen
Nutzen Sie in Ihrem Wohnzimmer lediglich einen Schreibtisch ausschließlich für Ihre Selbständigkeit, können Sie diesen als Betriebsausgabe geltend machen. Die anteiligen Raumkosten sind leider nicht abzugsfähig.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!