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Verkehrsunfall: Darauf müssen Sie achten

Fast jeder Autofahrer hat mal einen Unfall. Wer unverschuldet heingerät, sollte einige Punkte beachten, damit ihm Schäden auch ersetzt werden:

  • Hat es gekracht, sofort Autokennzeichen und Adressen von Zeugen notieren, damit der Unfallgegner sich später nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Am besten ist es daher, die Polizei zu rufen, auch wenn der Gegner ein Bußgeld befürchtet. In manchen Bundesländern kommt die Polizei allerdings nur, wenn es Verletzte gibt.
  • Häufig zieht ein Unfall - durch den Schock zunächst nicht bemerkt - Verletzungen nach sich. Im Zweifel ist daher ein Arztbesuch angebracht. Denn gerade bei Verletzungen der Halswirbelsäule sind Dauerschäden nicht ausgeschlossen.
  • Es empiehlt sich, den Schaden am Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter schätzen zu lassen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ob die Schäden dann laut Gutachten tatsächlich beseitigt werden, spielt keine Rolle. Wichtig: Es besteht keine Pflicht, Rechnungen einzureichen - auch wenn viele Versicherer das fordern.
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