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Nur - bis zum Wochenende, wenn auch berufstätige Zeit haben, sind sie oft schon weg. Geht nicht, sagt der Bundesgerichtshof, und entschied (AZ: I ZR 71/97): Solche Schnäppchen-Angebote müssen mindestens eine Woche im Laden vorrätig sein. Dirk Klasen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände: Wenn das Angebot ausverkauft ist, muß der Händler somit ein vergleichbares Produkt zum Schnäppchenpreis anbieten.