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Auf keinen Fall länger als sechs Monate sich an den neuen Vertrag binden. Der Wettbewerb hat gerade begonnen, die Strompreise werden weiter sinken.* Der Stromzähler wird nicht ausgewechselt und bleibt Eigentum des bisherigen Versorgers.* Es gibt zum Beispiel Mengenrabatt für Wohngemeinschaften.* Die Zusatzkosten sollte Netz-, Zählergebühr und Steuern enthalten.* Lassen sie sich nicht auf Mindestabnahmenmengen ein.* Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als vier Wochen betragen.* Bei einem Konkurs eines Neustromanbieters ist der alte Anbieter verpflichtet, den früheren Kunden wieder mit Strom zu versorgen - er bestimmt aber die Konditionen.