Eigentum in der Ehe
Wie eigenes und gemeinsames Vermögen behandelt wird:
- Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand während der Ehe. Erst bei der Scheidung wird gegenübergestellt, was am Anfang und am Ende der Ehe an Vermögen vorhanden war. Der Zugewinn wird dann aufgteilt. Beispiel: Anfangsvermögen 10.000 Euro, Endvermögen 50.000 Euro. Zugewinn 40.000 Euro - macht für beide jeweils 2.000 Euro Ausgleich.
- Bei der Gütertrennung, die vereinbart werden muss, behält jeder Partner, was er hat - sowohl Eigentum als auch Schulden.
- Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte vorhandene Vermögen von Mann und Frau gemeinsames Vermögen beider Ehegatten - und dann entsprechend aufgeteilt.
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