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Wenn Sie ein vermietetes Objekt bei einer Zwangsversteigerung erwerben und Eigenbedarf besteht, können Sie dem Mieter sofort nach dem Zuschlag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Fall - immer unabhängig von der bisherigen Laufzeit des Mietvertrags - drei Monate.Ansonsten ist der Mieter genauso geschützt, als hätten Sie das Objekt per Kaufvertrag erworben. Das bedeutet: Sie müssen Ihren Eigenbedarf wie sonst auch begründen, und auch die Sozialklausel gilt uneingeschränkt.