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Banken dürfen ihren Kunden kein Geld abknöpfen, nur weil sie Freistellungsaufträge entgegennehmen, ändern oder an die Finanzämter weiterleiten. Dazu seien die Kreditinstitute von Staats wegen verpflichtet, so das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil (AZ 1 BvR 1821/97). Wem in der Vergangenheit entsprechende Kosten aufgebrummt wurden, kann diese jetzt von seiner Bank mit Hinweis auf das Urteil zurückfordern.