Zu lauter Sex verboten
Ein Mieter muß Geräusche durch Musik, Streit und lautes Stöhnen sowie Yippie-Rufe beim Sex auch tagsüber auf Zimmerlautstärke halten. Das erfordert die Rücksicht auf die Nachbarn. Grenzenloses Sexleben ist kein Grundrecht. AG Warendorf, Az. 5 C 414/97.
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