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Zu langsam gefahren: Mitschuld am Unfall

Im Normalfall haftet bei Auffahrunfällen allein der Auffahrende für die Unfallfolgen - schließlich kann der Vordermann das Ereignis nicht abwenden. Es gibt aber Ausnahmen. So gab ein Gericht einem LKW-Fahrer, der an einer Autobahnsteigung mit nur 25 Stundenkilometern fuhr, eine Teilschuld. Er hätte den nachfolgenden Verkehr aufmerksam beobachten und rechtzeitig warnen müssen, so das Gericht. (OLG Frankfurt a.M., Az. 15 U 184/97).
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