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Wohnen: Mieterhöhung per FAX

Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung wollte ein Vermieter von seinem Mieter per Fax einholen. Doch laut § 2, Abs. 2 des Miethöhegesetzes hätte der Vermieter das Dokument eigenhändig unterschreiben müssen. Dieser Formfehler führt dazu, dass die Mitteilung nicht rechtsgültig ist - und folglich nicht akzeptiert werden muss. AG Münster, Az. 8 C 228/98.
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