Wildunfall ohne Wild: Trotzdem muß die Versicherung zahlen
Ein Autofahrer meldete bei der Versicherung einen Wildschaden. Nach seiner Schilderung des Unfalls hatte er Rehen, die im Wald plötzlich über die Straße gesprungen waren, ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. Er kam dabei von der Straße ab und landete im Straßengraben. Die Versicherung witterte Betrug und weigerte sich, den Sachschaden von 5.000 Mark zu übernehmen. Schließlich könne der Autofahrer gar nicht nachweisen, daß Wild die Ursache für den Schaden gewesen sei. Das Landgericht Dresden sah die Sache anders: In vielen Fällen gebe es keine Zeugen für den Unfallhergang. Deshalb müsse prinzipiell gelten: Wenn es keine Anhaltspunkte für eine andere Unfallursache gibt, ist es ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer den Vorfall glaubhaft schildert. Folglich müsse die Versicherung den Schaden ersetzten (LG Dresen, Az. 15 S 0188/98).
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