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Wichtiges Urteil für Eigentümer

Eine Eigentümerversammlung darf nicht in der Öffentlichkeit abgehalten werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Die Themen seien vertraulich, nichts für fremde Ohren. Wählt eine Eigentümergemeinschaft einen offenen Gastraum in einem Restaurant oder einen Biergarten im Freien als Versammlungsort, dann seien sämtliche Beschlüsse nichtig oder zumindest rechtlich anfechtbar (Az.: 20 W 16/95).
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