Werkstatt haftet für Reifenwechsel
Auf der Rückfahrt aus dem Urlaub passierte es: Das linke Vorderrad löste sich vom Fahrzeug. Zuvor waren die Reifen auf Alufelgen aufgezogen worden. Zwar gelang es dem Fahrer, das Auto am Fahrbahnrand zum Stehen zu bringen. Aber der Wagen war erheblich beschädigt. Der Autofahrer forderte von der Werkstatt, für dei Reparatur aufzukommen. Das Gericht stellte sich auf seine Seite: Bei Alufelgen mußten die Radmuttern schon nach wenigen Kilometern nachgezogen werden. Die Fachwerkstatt sei verpflichtet, den Kunden schriftlich oder mündlich darüber zu informieren - das sei hier aber versäumt worden. LG Stuttgart, Az. 25 O 652/97
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