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Weiterbildung senkt Steuern

Wer sich im Ausland beruflich weiterbildet, braucht sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, er habe Ferien gemacht. Der Fiskus muss die Kosten der Fortbildung als steuernmindern anerkennen. Es sei denn, die Finanzbeamten können beweisen, dass der Steuerzahler die Zeit am Pool statt im Seminarraum verbracht hat. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (RS C-55/98).
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