Vollkasko muß zahlen
Eine Vollkasko-Versicherung muß den Schaden am eigenen Fahrzeug auch dann zahlen, wenn der Autofahrer aus ungeklärten Gründen von der Fahrbahn abkommt. Oberlandesgericht in Schleswig, Az.: 7 U 197/97.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!