Verlängerungsklausel unwirksam
Eine Klausel im Fitneßstudio-Vertrag, nach der sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht zu einem bestimmten Termin gekündigt wird, ist unwirksam, so das AG Dortmund (132 C 10155/98). Solche Klauseln dürften allenfalls einen Zeitraum von 6 Monaten erfassen.
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