Verkehrsschilder
Ein Autofahrer muss Verkehrsschilder, die er für unrechtmäßig hält, solange beachten, bis sie durch erfolgreiche Anfechtung beseitigt sind - es sei denn, die Fehlerhaftigkeit drängt sich geradezu auf, z.B. bei Willkür oder Sinnwidrigkeit (OLG Düsseldorf, 5 Ss OWi 336/98).
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