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Vergleichende Werbung erlaubt Autohändler dürfen sich in ihrer Werbung mit Wettbewerbern vergleichen. Voraussetzung: Sie werden nicht verunglimpft. OLG Saarbrücken. Az.: 1 U 727/98-133. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit! zurück – weiter