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Vater schon vor Geburt zu Unterhalt verurteilt

Schon vor der Geburt des Kindes kann der Vater zu Unterhaltszahlungen verurteilt werden, entschied das Oberlandesgericht Schleswig.

Begründung der Richter: Ein ungeborenes Kind hat auch schon Rechte. Dass es im Sinne des Kindes ist, Unterhaltsansprüche zu sichern, liege auf der Hand. Die Zahlungen selbst beginnen dann mit dem Tage der Geburt. (Az.: 13 WF 122/99)

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