Urteil: Tiefgaragen mit Salz streuen
Tiefgaragenrampen müssen bei Frost mit Salz gestreut werde. Das Amtsgericht München: Bei gefrierendem Regen reicht es nicht aus, wenn an der Ausfahrt nur Split gestreut wird (Az.: 261 C 11411/98).
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!