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Urteil: Beschwerde kein Kündigungsgrund

Wer vom Vorgesetzten beschimpft und beleidigt wird, darf sich ohne Einschränkungen beim Arbeitgeber beschweren. Die Beschwerde ist kein Kündigungsgrund. Arbeitnehmer müssen nur dann um ihren Job fürchten, wenn Ihre Anschuldigungen haltlos oder erfunden sind (Landesarbeitsgericht Köln; Az.: 8 1215/98).
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