Unterschrift gilt
Inhabern von Kreditkarten sollte klar sein, dass es kein Zurück gibt, sobald sie einen Zahlungsbeleg unterschreiben. Mit ihrer Signatur erteilen sie der Bank eine Weisung, die Forderung des Zahlungsempfängers zu begleichen. Diese können sie nicht widerrufen, so das Oberlandesgericht München (AZ 5 U 6738/98).
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