Unterhaltspflicht für Kinder
Eltern müssen stets für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Sie müssen selbst dann für den Nachwuchs zahlen, wenn Sohn oder Tochter schlicht keine Lust haben, zu arbeiten und eigenes Geld zu verdienen. Das hat jüngst das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt (AZ 17 U 159/96).
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