Unterhalt und Steuer
Wer seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlt, kann das als außergewähnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ausnahme: Wenn er eine einmalige Unterhaltsabfindung gezahlt hat, mit der alles abgegolten ist (Bundesfinanzhof München, Az.: III R 59/97).
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