Unterhalt: Rabeneltern
Wer in der Kindheit von seinen Eltern im Stich gelassen wurde, braucht sich im Gegenzug nicht um deren Wohlergehen im Alter zu kümmern. Das Oberlandesgericht in Koblenz schlug sich kürzlich auf die Seite eines Angeklagten, der seinen mittellos gewordenen Erzeuger nicht unterstützen wollte. Der Vater hatte sich nach der Geburt des Sohnes aus dem Staub gemacht (AZ 15 UF 605/99).
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