Unterhalt für Ausbildung
Eltern müssen ihren Kindern während der Ausbildung Unterhalt zahlen - bis zu 1100 Mark im Monat -, wenn sie in einer anderen Stadt wohnen. Darauf angerechnet werden aber sowohl Bafög als auch die Ausbildungsvergütung. Der Betrag liegt je nach Fall zwischen 150 Mark und zwei Dritteln des Verdienstes. OLG Düsseldorf, Az. 3 WF 44/97.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!