Unfallversicherung: Wenig Verlass auf den Schutz per Gesetz
Wer in der Mittagspause ins Bistro eilt oder Einkäufe im Supermarkt erledigt, tut das auf eigene Gefahr. Auch Unfälle, die beim Abstecher zur Tankstelle auf dem Weg ins Büro passieren, sind nicht per Gesetz versichert, hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (AZ B 2 U 29/97). Selbst ein Spaziergang während der Dienstreise ist nicht von Vater Staat behütet. Die gesetzliche Unfallversicherung springt ohne Murren mittlerweile nur noch bei Pannen im Büro oder in der Montagehalle ein. Ärger droht bei Missgeschicken, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignen. Diese Fälle landen oft vor dem Sozialgericht. Zwar sind Wegeunfälle per Gesetz abgesichert, doch was Weg ist und was nicht, darüber gehen die Meinungen regelmäßig auseinander. Arbeitnehmer sollten sich daher privat mit einer Berufsunfähigkeitspolice absichern. Die springt ein, wenn der Versicherte seine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Eine private Unfallversicherung macht nur für Kinder, nicht berufstätige Eltern sowie für Extremsportler Sinn.
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