Unfall durch heruntergefallenes Handy
Die Suche nach einem heruntergefallenen Handy während der Autofahrt ist grob fahrlässig und kostet den Versicherungsschutz. so urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt im Mai. Der Fall: Ein Autofahrer hatte bei Regen auf einer Landstraße nach seinem Handy gesucht und dabei einen Unfall verursacht. Er blieb auf seinem Schaden von 26.000 DM sitzen. Az.: 7 U 14/00.
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