Umzugsverluste
Ein neuer Job in einer neuen Stadt ruft. Ausgaben, die wegen des Ortswechsels anfallen, dürfen Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Aber nicht alle, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VI R 147/99). Wer etwa sein Eigenheim nur mit Verlust loswird, darf die Differenz zum Kaufpreis nicht steuersparend geltend machen.
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