Überhang von Ästen
Das gesetzliche Recht, die von einem Nachbarngrundstück überhängenden Zweige abzuschneiden, und auch der Anspruch, sie beseitigen zu lassen, setzen eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung gerade durch diese Zweige voraus. OLG Köln, 4 U 89/98.
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