Übereilte Klage
Rechtsschutzversicherten stehen nicht automatisch alle Klagewege offen. Wer etwa eigensinnig einen Gütetermin ignoriert und stattdessen unabgesprochen Klage erhebt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Prozesskosten nicht bezahlt. Zu Recht, befand das Amtsgericht München (AZ 274 C 6151/97).
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