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Technisch einwandfrei - Gebrauchtwagenhändler haftet

Äußert sich ein Gebrauchtwagenverkäufer zur Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs, so kann der Kunde diese Angaben als verbindliche Zusicherung verstehen. Das entschied das Oberlandesgericht in Saarbrücken. Ein Verkäufer hatte die Frage des Kunden, ob sich das Fahrzeug auch in technisch einwandfreiem Zustand befinde, eindeutig bejaht. Der Kunde ließ sich überzeugen und kaufte den Wagen. Der macht ihm dann aber soviel Ärger, daß der den Gebrauchtwagenhändler auf Schadenersatz verklagte. Er bekam recht: Zwar seien allgemeine Anpreisungen nicht als verbindliche Zusicherung zu werten, so das Gericht. Doch wenn der Verkäufer bestätigte, der Wagen sei technisch einwandfrei, dürfe der Käufer davon ausgehen, daß der Verkäufer auch garantiere. OLG Saarl., Az 4 U 524/97-145
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