Tarifvertrag ganz oder gar nicht beanspruchen
Arbeitnehmer müssen sich klar für oder gegen die Beschäftigung auf tarifvertraglicher Grundlage entscheiden, wenn sie einen Vertrag aushandeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 3 AZR 113/97 und 3 AZR 124/97) hält es für unzulässig, das Regelwerk einerseits abzulehnen und andererseits vom Arbeitgeber eine Zusatzversorgung nach Tarifvertrag zu fordern.
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