Steuervorteil
Die Kosten für einen beruflich genutzten Lagerraum in der Wohnung sind - anders als die für ein Arbeitszimmer - voll von der Steuer absetzbar. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Juli entschieden. Es gab einem Pharmareferenten Recht, der einen Raum seines Hauses genutzt hatte, um Waren zu lagern Az.: 2 K 105/99.
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