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Steuerfreie Brille

Die Kosten für eine vom Arbeitgeber bezahlte Brille brauchen Angestellte nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

Bedingung: Ein Augenarzt muss bestätigen, dass die spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Computer notwendig ist. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. (AZ IV C2 - S2144 - 10/00)

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