Steuerfalle für Freiberufler
Architekten, Steuerberater, Anwälte oder Ärzte müssen auf alle Einkünfte Gewerbesteuer zahlen, wenn sie zusammen mit einem Partner Nebentätigkeiten ausüben, etwa Kapitalanlagen vermitteln oder Fertighäuser vertreiben. Ausnahme: Die Tätigkeiten sind organisatorisch, wirtschaftlich und finanziell deutlich getrennt (BFH IV R 11/97).
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