Sparbuchklau
Banken dürfen vom Sparbuch Beträge nur bis zu der mit dem Sparer vereinbarten Höchstgrenze auszahlen. Die liegt in der Regel bei 3000 Mark. Rückt das Institut höhere Summen heraus, muss es dafür haften, wenn sich später herausstellt, dass die Geldempfänger das Sparbuch gestohlen haben. So ein Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (AZ 10 U 1342/97).
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