Skater
Straßen oder Radwege sind für Inlineskater tabu!
Sie müssen Bürgersteige benutzen, entschied das Karlsruher Oberlandesgericht (AZ 10 U 60/98). Dabei dürfen sie die Fußgänger nicht behindern. Notfalls müssen sie Schritt-Tempo fahren.
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