Schutzlos trotz Versicherung
Wer mit seinem Auto in Länder außerhalb Europas verreist, verliert seinen Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied jetzt, dass Kfz-Versicherer die Regulierung eines Unfallschadens selbst dann verweigern dürfen, wenn sie den Kunden zuvor nicht über die fehlende Absicherung in der Ferne aufgeklärt haben (AZ 20 W 18/99).
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