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Auf keinen Fall so: Eine Versicherungsgesellschaft hatte Mitarbeiter nach ihrer Meinung über Führungskräfte gefragt. Ein Referatsleiter bekam schlechte Noten, daraufhin wurde er degradiert. Geht nicht, urteilten Frankfurter Arbeitsrichter und erklärten die Druckkündigung für unwirksam. Man könne sich seinen Chef nicht einfach aussuchen. (9 Ca 5184/98)